a) In der Beschwerde wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Beschwerdeführerin in der Finanzindustrie gearbeitet und sich während dieser Zeit intern sowie extern weitergebildet habe. So sei sie beruflich aufgestiegen. In der Finanzbranche seien Weiterbildungen kurzlebig und die Ansprüche an neu Anzustellende würden stetig höher. Für "gewöhnliche" Analysten-Jobs werde bereits © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ein CFA-Diplom oder ein MBA verlangt, selbst wenn man nicht im Management beschäftigt werde.