2.- Zu entscheiden ist, ob für 2006 die Auslagen für das MBA-Studium an der Universität St. Gallen steuerlich als Weiterbildungskosten abziehbar sind. … Die Vorinstanz hat das MBA-Studium im Einsprache-Entscheid grundsätzlich als abzugsfähige Weiterbildung qualifiziert. Auch wenn diese Frage im Beschwerdeverfahren nicht umstritten ist, ist die Verwaltungsrekurskommission nicht an diese Beurteilung gebunden. Sie hat volle Überprüfungsbefugnis und entscheidet, ohne an die Anträge der Beteiligten gebunden zu sein (Art. 143 Abs. 1 DBG).