Zimmer + 1" (also Fr. 1'920.-- mal 2 / 7) ergibt in etwa ein Abzug in der gleichen Höhe, so dass die geltend gemachte Miete angemessen ist. Die Einkünfte des Ehemannes aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit werden daher um Fr. 6'000.-- auf Fr. 226'815.-- reduziert. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte