Zudem ist nachvollziehbar, dass die Ehefrau des Inhabers als unselbständig erwerbstätige Angestellte des Unternehmens überwiegend vertrauliche Arbeiten für das Unternehmen erledigt und diese deshalb getrennt von den anderen Büroräumen in O durchgeführt werden. Auch erscheint glaubwürdig, dass ihr Aufgabenbereich die Buchhaltung sowie die Führung des Archivs und das Personalwesen sind. Diese stellen wesentliche administrative Tätigkeiten für das Unternehmen dar.