Abenden und Wochenenden für Arbeiten genutzt, die in der Hektik des Geschäftsbetriebes in O nicht ausgeführt werden könnten. Dass in den Räumen auch private Arbeiten verrichtet würden, sei reine Unterstellung und entbehre jeglicher Grundlage. Schliesslich werde darauf hingewiesen, dass sich der Sitz der Firma und auch der Sitz der per 1. Januar 2008 gegründeten AG in L befinde und in den ersten Jahren die Geschäfte ausschliesslich von dort aus abgewickelt worden seien. Die Geschäftsräume in O hätten später dazugemietet werden müssen, als Mitarbeiter eingestellt worden seien.