ermöglichten. In ihrem gemieteten Haus in L belege die Firma W zwei Büroräume im 2. OG à 30 m2, ein Gäste-WC à 2m2, ein Archivplatz im Dachboden à 3 m2 und eine Werkstatt im Keller-Teil à 10 m2. Total seien also 45 m2 geschäftlich genutzt. Ein Mietzins von Fr. 500.-- pro Monat bzw. Fr. 6'000.-- pro Jahr erscheine angemessen und gerechtfertigt. Die Räumlichkeiten würden auch regelmässig vom Ehemann an © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte