Sie seien ihr einziger Arbeitsplatz, der auch nach dem Umzug nach O an dem im Handelsregister eingetragenen Standort in L beibehalten worden sei. Ihr Aufgabenbereich bestehe aus der Buchhaltung, insbesondere der Führung der Kassenbücher und Journale, Kreditorenbuchhaltung und Zahlungsverkehr sowie Führung des Archivs und Personalwesen. Da die von ihr bearbeiteten Daten überwiegend vertraulich seien, sei es sinnvoll, diese Arbeiten weiterhin am Standort in L und nicht in den allgemein zugänglichen Sekretariatsräumlichkeiten in O zu verrichten, die ausserdem so bemessen seien, dass sie über vier bereits genutzte Arbeitsplätze verfügten und keine Errichtung eines weiteren Arbeitsplatzes mehr