Dabei handelt es sich also um Geldschulden, d.h. um kurzfristige Verpflichtungen. Ihre Fälligkeit und Höhe lassen sich mit bedeutend grösserer Sicherheit abschätzen als jene von Rückstellungen (Boemle/Lutz, Der Jahresabschluss, 5. Auflage 2008, S. 358). Transitorische Passiven sind bekannte, sichere (feststehende) Verbindlichkeiten gegenüber identifizierten Dritten (A. Schellenberg, Rechnungswesen, Zürich 1995, S. 97). Das Konto "transitorische Passiven" enthält Buchungen, welche den Erfolgsausweis der abzuschliessenden Geschäftsperiode verschlechtern (Eisenhut/ Kampfer/Teuscher, Einführung in die Finanzbuchhaltung, 11. Auflage 2006, S. 137).