Bilanz und Erfolgsrechnung sind zwar auf einen bestimmten Stichtag bezogen zu errichten, die Erstellung braucht aber eine gewisse Zeit. Alle Informationen, die dem Bilanzierenden bis zur Bilanzerstellung zukommen, müssen berücksichtigt werden, soweit sich aus ihnen ein besseres Bild der Verhältnisse am Bilanzstichtag ergibt (vgl. M. Weidmann, Einkommensbegriff und Realisation, Zürich 1996, S. 57 mit Hinweisen). Transitorische Passiven können beispielsweise aus Aufwendungen in der alten Rechnungsperiode entstehen, welche erst in der folgenden Rechnungsperiode zu Auszahlungen führen. Dabei handelt es sich also um Geldschulden, d.h. um kurzfristige Verpflichtungen.