Vermögenswert tatsächlich und wirtschaftliche verfügen kann (Realisationsprinzip). Dieser Zeitpunkt lässt sich allerdings nicht generell festlegen; vielmehr ist auf die konkreten Verhältnisse abzustellen, wobei die in Frage stehende Einkommensart eine wesentliche Rolle spielt. Beim unselbständigen Erwerb gelten Einkünfte in der Regel als realisiert, wenn die Lohnzahlung fällig wird bzw. wenn die Auszahlung erfolgt. Die einmal gewählte Methode ist grundsätzlich beizubehalten (vgl. Weidmann/Grossmann/ Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, 6. Auflage 1999, S. 30f; GVP 1986 Nr. 24 mit Hinweisen; SGE 2000 Nr. 15 E. 2c). Art. 16 Abs. 1 und 2 und Art.