An die Unsicherheit der Erfüllung werden hohe Anforderungen gestellt. Von einer unsicheren Forderung, die einen Verzicht auf die Zurechnung zum steuerbaren Einkommen erlaubt, wird nur gesprochen, wenn die Erfüllung praktisch ausgeschlossen ist, also im Ergebnis eine Zahlungsunfähigkeit besteht (vgl. SGE 2000 Nr. 11). Nach St. Galler Steuerrecht gelten Einkünfte als zugeflossen und damit als realisiert in dem Zeitpunkt, in welchem der Steuerpflichtige über den entsprechenden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte