Zum Zeitpunkt als der Ehefrau die Bonuszahlung zugesprochen worden sei, seien die Lohndeklarationen und Lohnausweise (sowie die Schlussabrechnungen der Sozialversicherungen) für das Jahr 2006 längst erfolgt gewesen. Es wäre also sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich völlig falsch gewesen, diese Bonuszahlung nachträglich noch in den Lohnausweis 2006 zu integrieren. Im weiteren werde darauf hingewiesen, dass die von ihnen angewandte Bonuspraxis bei grösseren Unternehmen regelmässig praktiziert werde und dort zu keinen Diskussionen mit der Steuerbehörde führe.