Auf entsprechende Aufforderung hin, reichten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Januar 2009 zusätzliche Beweismittel ein. Die Vorinstanz nahm am 18. Februar 2009 dazu Stellung. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: