Miteigentum. Mit rechtskräftigem Scheidungsurteil vom 18. August 2005 genehmigte das Kreisgericht U. unter anderem eine zwischen A. X. und B. X.-Y. am 2./17. März 2005 abgeschlossene Teilkonvention, nach der die Ehefrau ihre Miteigentumsanteile an den Grundstücken an den Ehemann abtrat. Der Übernahmewert wurde auf Fr. 160'000.-- festgesetzt. In den weiteren Bestimmungen der in Ziff. 2 des Urteilsdispositivs im Wortlaut wiedergegebenen Vereinbarung wurde zudem festgehalten, der Ehemann beantrage die "Befreiung von der Bezahlung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer infolge Scheidung".