Dies werde insbesondere am Beispiel derjenigen Anleger deutlich, die noch vor Beginn der paulianischen Anfechtungsfrist von Art. 286 SchKG ihre vertragliche Beziehung beendeten und sich nicht nur ihre vertragsgemäss geschuldeten Erträge auszahlen, sondern auch ihre Kapitaleinlagen rechtzeitig zurückerstatten liessen. Solche Kunden haben sich aus dem - damals noch real existierenden - "Schneeballsystem" mit einem tatsächlichen und keineswegs bloss fiktiven Vermögenszuwachs zurückgezogen (vgl. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte