aa) Soweit den Beschwerdeführern innerhalb der einjährigen Frist für eine paulianische Anfechtungsklage gemäss Art. 286 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1, abgekürzt: SchKG) von einem Jahr vor Eröffnung des Konkurses über der New Basis AG am 24. November 2003 Erträge gutgeschrieben worden sein sollten, sind sie in der umstrittenen Nachsteuerveranlagung nicht erfasst worden.