Auf die Zeitpunkte dieser monatlichen Bestätigungen hatte sich der Zuwachs verwirklicht und konnten die Beschwerdeführer darüber verfügen, indem sie das gutgeschriebene Geld ganz oder teilweise bezogen oder für weitere Anlagen im Sinn des mit der New Basis AG abgeschlossenen Vertrags stehen liess. Dass die Beschwerdeführer über diese Mittel wirtschaftlich verfügen konnten und sie dementsprechend nicht rein fiktiv waren, sondern auf dem realen Hintergrund des Umverteilungsprinzips ("Schneeballsystems") bestanden, belegen ihre Bezüge zwischen Februar und September 2002 von monatlich Fr. 4'000.--, die ohne Weiteres abgewickelt wurden. Am realen Hintergrund des "Schneeballsystems" vermag auch