Die New Basis AG bestätigte ihren Anlegern unbestrittenermassen mit monatlichen "Kontoauszügen" ihr Guthaben, das sich aus dem eingebrachten Kapital und den ausgewiesenen, jedoch mit weitgehend fiktiven Handelsgeschäften begründeten Erträgen zusammensetzte. Auf die Zeitpunkte dieser monatlichen Bestätigungen hatte sich der Zuwachs verwirklicht und konnten die Beschwerdeführer darüber verfügen, indem sie das gutgeschriebene Geld ganz oder teilweise bezogen oder für weitere Anlagen im Sinn des mit der New Basis AG abgeschlossenen Vertrags stehen liess.