Gläubiger gleichzeitig Zahlung verlangen (vgl. BGE vom 27. Januar 2003, 2A.181/2002, E. 2.4). Nach diesen Grundsätzen ist der den Beschwerdeführern gutgeschriebene Zuwachs beim Vermögen als in den Steuerjahren 2001 und 2002 realisiert anzusehen. Die New Basis AG bestätigte ihren Anlegern unbestrittenermassen mit monatlichen "Kontoauszügen" ihr Guthaben, das sich aus dem eingebrachten Kapital und den ausgewiesenen, jedoch mit weitgehend fiktiven Handelsgeschäften begründeten Erträgen zusammensetzte.