Es wird nicht geltend gemacht, die New Basis AG habe Vermögenswerte für die Beschwerdeführer in deren Namen direkt oder aufgrund eines Treuhandverhältnisses auf deren Rechnung angelegt. Den Akten kann ebensowenig entnommen werden, dass zwischen den Beschwerdeführern und einem dieser Finanzinstitute eine Geschäftsbeziehung bestanden hat, nach der das betreffende Institut von den Beschwerdeführern zur Vornahme von Devisentransaktionen bevollmächtigt worden ist. Offenbar haben die Beschwerdeführer nie eine Vereinbarung über die Eröffnung eines auf ihren Namen lautenden Kontos unterzeichnet.