OR vom Entreicherten nicht geltend gemacht oder mit Erfolg durchgesetzt werde. Werde beim Zufluss auf den "realen Hintergrund" des Schneeballsystems abgestellt, müsse auch bei den Abflüssen auf den realen Hintergrund der gegenseitigen Forderungsverrechnung im Konkursverfahren abgestellt und es dürfe nicht geltend gemacht werden, die Konkursverwaltung habe sich nicht an der gängigen Rechtsprechung orientiert.