Dazu nahmen die Vorinstanz am 17. September 2007 und die Eidgenössische Steuerverwaltung am 3. Oktober 2007 Stellung. Die Beschwerdeführer liessen sich dazu mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: