Da das Bundesgericht am 8. August 2007 Beschwerden betreffend die Besteuerung von Gutschriften der New Basis AG durch die Kantone Zürich und Nidwalden abgewiesen hatte, wurde die Bearbeitung der Streitsache am 16. August 2007 bis zum Vorliegen der begründeten Urteile ausgesetzt. Der Vertreter des Beschwerdeführers reichte am 27. August 2007 ein Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau betreffend die paulianische Anfechtung von Auszahlungen der New Basis AG und am 5. September 2007 die begründeten Urteile des Bundesgerichts vom 8. August 2007 zu den Akten. Dazu nahmen die Vorinstanz am 17. September 2007 und die Eidgenössische Steuerverwaltung am 3. Oktober 2007 Stellung.