C.- Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhoben X. und Y. Z. durch ihren Vertreter mit Eingabe vom 27. März 2007 Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, unter Kosten- und Entschädigungsfolge sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die angeblichen Einkünfte aus der Kapitalanlage bei der betrügerischen New Basis AG, Baar, in Konkursliquidation, von Fr. 5'932.80 pro 2001 und Fr. 132'912.-- pro 2002 nicht zu besteuern.