Die Nachsteuer für die direkte Bundessteuer 2001 und 2002 wurde auf Fr. 17'598.65 festgelegt. Die dagegen am 19. Februar 2007 erhobene Einsprache wies die kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer mit Entscheid vom 20. März 2007 ab. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte