einen einmaligen Betrag von Fr. 70'000.-- bezahlen werde. Damit stand für die Veranlagungsbehörde fest, dass der Rekurrent in den Jahren 2001 bis 2003 entgegen der Selbstdeklaration keine monatlichen Unterhaltzahlungen an seine Ehefrau geleistet, sondern im Jahr 2000 stattdessen eine einmalige Kapitalabfindung gezahlt hat.