Nachdem die geschiedene Ehefrau des Rekurrenten auf Nachfrage des Steueramts der Stadt St. Gallen vom 27. April 2005, weshalb sie keine Unterhaltszahlungen deklariert habe, am 2. Mai 2005 mitteilte, dass ihr der Rekurrent anstelle der zukünftigen Alimente im Jahr 1999 oder 2000 eine Abfindungszahlung geleistet habe, forderte der zuständige Steuerkommissär in der Folge den Rekurrenten mit Schreiben vom 10. August 2005 auf, den tatsächlichen Sachverhalt darzulegen. In einer E-Mail vom 5. September 2005 bestätigte der Rekurrent, dass er sich mit seiner geschiedenen Ehefrau darauf geeinigt habe, dass er ihr anstellte der monatlichen Unterhaltsbeiträge