Dieser Sachverhalt wurde der Steuerbehörde nicht zur Kenntnis gebracht. Dennoch hat der Rekurrent gemäss der Verpflichtung im Scheidungsurteil in den Steuererklärungen 2001 bis 2003 jeweils unter der Ziffer 12.1 "Unterhaltsbeiträge an die geschiedene Ehefrau" Zahlungen von Fr. 9'600.-- in Abzug gebracht.