bb) Fest steht, dass der Rekurrent mit Entscheid des Bezirksgerichts St. Gallen vom 4. November 1999 verpflichtet wurde, seiner geschiedenen Ehefrau ab 1. November 1998 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von Fr. 800.-- zu bezahlen. In der Folge haben sich der Rekurrent und seine geschiedene Frau aussergerichtlich darauf geeinigt, dass er ihr anstelle der zukünftigen Alimente eine einmalige Zahlung von Fr. 70'000.-- zu leisten hat. Nach Darstellung des Rekurrenten hat er diese Kapitalabfindung im Jahr 2000 bezahlt. Dieser Sachverhalt wurde der Steuerbehörde nicht zur Kenntnis gebracht.