nachvollziehbar. Da er die Alimente aus seiner laufenden AHV-Renten nicht habe bezahlen können, habe er sich mit seiner geschiedenen Ehefrau auf eine Summe von Fr. 70'000.-- als Vorauszahlung der lebenslänglich geschuldeten Alimente geeignet. Das habe er durch eine Erhöhung der Hypothek auf seinem Elternhaus finanziert. Es sei vereinbart worden, dass die Alimente wie bis anhin bei der Zahlungsempfängerin zu versteuern seien und er diese steuerlich in Abzug bringen könne. Dies komme im Schreiben von Rechtsanwältin S. vom 16. März 2000 zum Ausdruck. Er sei nun offenbar in eine Steuerfalle geraten, deren finanzielle Auswirkungen für ihn eine Katastrophe bedeuten würden.