3.- Umstritten ist vorliegend die Erhebung einer Nachsteuer für die Steuerjahre 2001 bis 2003 im Zusammenhang mit den nachehelichen Unterhaltszahlungen des Rekurrenten an seine geschiedene Ehefrau. a) Der Rekurrent macht im Wesentlichen geltend, er sei mit Gerichtsurteil vom 4. November 1999 verpflichtet worden, auch nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit infolge Pensionierung per 1. August 1998 weiterhin monatliche Alimente von Fr. 800.-- an seine geschiedene Frau zu bezahlen. Dieses Urteil sei für ihn hart und nicht © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte