Der Betrag setzte sich zusammen aus den Nachsteuern für 2001 von Fr. 2'786.40, für 2002 von Fr. 1'747.05 und für 2003 von Fr. 2'697.55, je inkl. Zinsen, sowie dem Zins des laufenden Jahres von Fr. 94.65. Die dagegen am 19. Dezember 2006 erhobene Einsprache mit dem Antrag, es sei von einer Nachsteuer abzusehen und die gerichtlich festgelegten monatlichen Zahlungen von Fr. 800.-- seien weiterhin als Abzug zuzulassen, wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 12. Januar 2007 ab.