Nachdem X.Y. mit Schreiben vom 3. Dezember 2006 erneut um Absehen von der Nachsteuer ersucht hatte, erliess das kantonale Steueramt am 15. Dezember 2006 die Nachsteuerverfügung (Register-Nr. 01.10.9880) und setzte darin die Nachsteuer für die Staats- und Gemeindesteuern 2001 bis 2003 auf Fr. 7'325.65 fest. Der Betrag setzte sich zusammen aus den Nachsteuern für 2001 von Fr. 2'786.40, für 2002 von Fr. 1'747.05 und für 2003 von Fr. 2'697.55, je inkl. Zinsen, sowie dem Zins des laufenden Jahres von Fr. 94.65.