unberechtigten Abzug von Unterhaltsleistungen. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2005 wurde das Nachsteuerverfahren gegen X.Y. eröffnet. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass er die Unterhaltsbeiträge an A. Y.-L. in den Jahren 2001 bis 2005 im Umfang von jährlich Fr. 9'600.-- zu Unrecht abgezogen habe und dass sich das nachsteuerpflichtige Einkommen für 2001 auf Fr. 9'600.--, für 2002 auf Fr. 10'500.-- und für 2003 auf Fr. 9'700.-- belaufe. X.Y. beantragte am 8. November 2006 unter Berufung auf die Zahlungsverpflichtung gemäss Abänderung des Scheidungsurteils, dass von einer Nachsteuer abzusehen sei und die monatlich vereinbarten Zahlungen von Fr. 800.-- weiterhin zum Abzug zuzulassen seien.