Es forderte ihn auf, den Sachverhalt darzulegen sowie die Zahlungsnachweise der Unterhaltsbeiträge 2001 bis 2004 zuzustellen. In einer E-Mail vom 5. September 2005 gab X.Y. an, dass er sich mit seiner geschiedenen Ehefrau darauf geeinigt habe, dass die künftigen monatlich geschuldeten Unterhaltsbeiträge in einem Betrag von Fr. 70'000.-- im Voraus bezahlt würden. Der zuständige Steuerkommissär meldete daraufhin mit Schreiben vom 22. September 2005 der Abteilung Nachsteuern und Strafsteuern des kantonalen Steueramtes den © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte