B.- Am 2. Mai 2005 teilte A. Y.-L. auf entsprechende schriftliche Anfrage des Steueramts der Stadt St. Gallen vom 27. April 2005 mit, dass ihr X.Y. im Jahr 1999 oder 2000 eine Abfindungszahlung anstelle der zukünftigen Unterhaltsbeiträge ausgerichtet habe. Daraufhin teilte das kantonale Steueramt X.Y. am 10. August 2005 mit, Abklärungen bei seiner geschiedenen Ehefrau hätten ergeben, dass er im Jahr 1999/2000 anstelle der zukünftigen Alimentenzahlungen eine Abfindungszahlung von rund Fr. 80'000.-- ausgerichtet habe. Es forderte ihn auf, den Sachverhalt darzulegen sowie die Zahlungsnachweise der Unterhaltsbeiträge 2001 bis 2004 zuzustellen.