1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der angefochtene Einsprache-Entscheid des kantonalen Steueramtes vom 9. Januar 2007 aufgehoben. 2. Die Rekurrenten werden für die Staats- und Gemeindesteuern 2005 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 121'600.-- und ohne steuerbares Vermögen veranlagt. 3. Der Staat trägt die amtlichen Kosten von Fr. 800.--. 4. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Rekurrenten den Kostenvorschuss von Fr. 600.-- zurückzuerstatten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/8