© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte neu mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 121'600.-- zu veranlagen. Das steuerbare Vermögen bleibt unverändert. 4.- Dem Verfahrensausgang entsprechend sind die amtlichen Kosten vom Staat zu tragen (Art. 95 Abs. 1 VRP). Eine Entscheidgebühr von Fr. 800.-- ist angemessen (vgl. Ziff. 362 Gerichtskostentarif, sGS 941.12). Die Finanzverwaltung ist anzuweisen, den Rekurrenten den geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 600.-- zurückzuerstatten. Entscheid: