3.- Zusammenfassend ergibt sich, dass die von den Rekurrenten geltend gemachten Kosten für den Einbau eines Speicherofens in der Höhe von total Fr. 8'060.-- zum Abzug zuzulassen sind. Die Unterhalts- und Verwaltungskosten Liegenschaft erhöhen sich somit auf Fr. 19'788.--. Der Rekurs ist somit gutzuheissen und der Einsprache- Entscheid vom 9. Januar 2007 aufzuheben. Durch die Berücksichtigung der zusätzlichen Liegenschaftskosten reduziert sich das Nettoeinkommen von Fr. 141'717.-- auf Fr. 133'657.--. Die Rekurrenten sind dementsprechend unter Berücksichtigung des Abzugs für Kinder in Schule oder Ausbildung von Fr. 12'000.--