d) Eine Beurteilung der von den Rekurrenten gerügten rechtsungleichen Behandlung mit dem Hinweis auf den Kollegen erübrigt sich grundsätzlich aufgrund des Ausgangs des Verfahrens. Trotzdem sei darauf hinzuweisen, dass die beigezogenen Steuerakten des Jahres 2004 ergeben, dass in jenem Fall - wie von den Rekurrenten festgestellt - der Einbau eines Holzofens/Kachelofens als Energiespar- und Umweltschutzinvestition zum Abzug zugelassen wurde. In jenem Verfahren wurde die Problematik eines notwendigen Speichers und einer Umwälzpumpe ebenfalls thematisiert.