4 Fussnote 3 EnergieV). Sowohl Massnahmen zur Verminderung des Energieverlustes und des Energieverbrauchs als auch Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme und insbesondere Wärmeerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen gehören zu den Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen. Die Kosten für den Einbau des Speicherofens sowie der dazu notwendigen Wandanpassung sind deshalb als Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen zum Abzug zuzulassen.