Zu diesen Massnahmen gehören unter anderen solche zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen, wie Einbau von Wärmepumpen, Wärme- Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Als fördernde erneuerbare Energien gelten: Sonnenenergie, Geothermie, mit oder ohne Wärmepumpen nutzbare Umgebungswärme, Windenergie und Biomasse (inkl. Holz oder Biogas) (Art. 1 lit. b Ziff. 4 der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 24.8.1992, SR 642.116.1, nachfolgend EnergieV).