an das Zentralheizsystem angeschlossen worden sei. Die Installation des T-Loft- Speicherofens erfülle die Voraussetzungen für einen Abzug als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienten, nicht. Zum Punkt der rechtsungleichen Behandlung werde nicht Stellung genommen, da die Sachlage für die Beurteilung in der Rekurssache unerheblich sei. Die Gewährung des Abzugs in einem anderen Fall bilde kein stichhaltiges Argument.