Für sie sei es schwer verständlich und werde als stossend empfunden, wenn zwei sehr ähnliche Fälle durch das kantonale Steueramt rechtsungleich behandelt würden. Bei einem Kollegen sei die Steuerabzugsfähigkeit eines Holzofens (Kachelofen) ohne Umwälzpumpe gutgeheissen worden. Mit dem Einbau des Speicherofens würden die gleichen Zielsetzungen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (Energie- und Umweltschutzmassnahmen) verfolgt. Deshalb sei der Abzug ebenfalls zu bewilligen.