Ihr T-Loft-Speicherofen sei - von der technischen Wirkungsweise einem Kachelofen entsprechend - in der Lage, die Leistungsabgabe während bis zu 16 Stunden zu vollbringen. Unter dem Begriff "Energie- und Umweltschutzinvestitionen" seien im Gesetz "Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen" und dabei "Holzanlagen" speziell aufgeführt. Da ihr Speicherofen diese Bedingung eindeutig erfülle, sei auch der entsprechende Abzug eindeutig begründbar. Für sie sei es schwer verständlich und werde als stossend empfunden, wenn zwei sehr ähnliche Fälle durch das kantonale Steueramt rechtsungleich behandelt würden.