Mit Eingabe vom 18. Oktober 2006 erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache gegen diese Veranlagung, wobei sie sich insbesondere gegen die Nichtanerkennung der geltend gemachten Unterhalts- und Verwaltungskosten für Liegenschaften wandten. Das kantonale Steueramt wies die Einsprache mit Einsprache-Entscheid vom 9. Januar 2007 ab. C.- Gegen diesen Einsprache-Entscheid erhoben X.Y. mit Eingabe vom 6. Februar 2007 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die geltend gemachten Abzüge für den Speicherofen seien zu 100% als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienten zu berücksichtigen.