B.- In der Steuererklärung 2005 deklarierten die Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen von Fr. 112'432.-- und kein steuerbares Vermögen. Die Veranlagungsbehörde nahm unter anderem eine Korrektur bei den Unterhalts- und Verwaltungskosten für Liegenschaften vor. Sie liess die Kosten für den Einbau eines Speicherofens nicht zum Abzug zu und reduzierte die insgesamt deklarierten Fr. 19'788.-- um Fr. 8'060.-- auf Fr. 11'728.--. Sie veranlagte die Steuerpflichtigen für 2005 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 129'700.-- und ohne steuerbares Vermögen.