Wechselt nun ein Selbständigerwerbender mit verschobenem Geschäftsabschluss vom Pränumerando- zum Postnumerandosystem, erleidet er übers Ganze gesehen eine Überbesteuerung. Diese besteht darin, dass der Selbständigerwerbende schliesslich nicht bloss bis zur unterjährigen Aufgabe der Geschäftstätigkeit nach dem letzten Jahresgeschäftsergebnis besteuert wird, sondern für die ganze Steuerperiode. Mit dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung fielen nämlich Zwischeneinschätzungen generell weg, so auch bei Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit.