e) Daran vermag auch die Tatsache, dass es im fraglichen Jahr wegen der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit per 30. April 2004 zu einer Überbesteuerung der Rekurrentin kommt, nichts zu ändern. Die Problematik der Überbesteuerung rührt vom Wechsel von der Pränumerandobesteuerung mit zweijähriger Vergangenheitsbemessung zur Postnumerandobesteuerung mit einjähriger Gegenwartsbemessung her, wie er im neuen, am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Steuergesetz verankert ist und erstmals auf das Jahr 2001 wirksam wurde. Im System der Pränumerandobesteuerung mit zweijähriger Vergangenheitsbemessung wurde bei Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit eine Zwischenveranlagung vorgenommen.