Indem der Nettolohn der Rekurrentin am 30. April 2005 nicht ausbezahlt, sondern auf das Kontokorrentkonto überwiesen worden sei, sei letztlich eine Verrechnung mit den bereits zuvor getätigten Bezügen erfolgt. Alternativ sei der anteilmässige Lohn für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 2004 pro rata zu versteuern.